Suchen Sie eine Zahnärztin resp. einen Zahnarzt? Auf der Website der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO können Sie nach Namen und/oder Praxisstandort suchen.
Als erster Medizinaltarif wurde 1976 der Zahnarzt-Tarif von den Sozialversicherungspartnern nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gestaltet. Das heisst, dass der Preis der einzelnen Leistungen nicht willkürlich festgesetzt oder politisch ausgehandelt ist. Der Tarif beruht auf einer klaren Kostenkalkulation.
Der Zahnarzt-Tarif umfasst mehr als 500 Einzelleistungen. Jeder Leistung ist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Diese Taxpunktzahl wird mit dem Taxpunktwert multipliziert und ergibt so den Preis der einzelnen Leistung.
Bei Sozialversicherungsfällen sind sowohl Taxpunktzahl als auch Taxpunktwert (gegenwärtig Fr. 1.00) pro Leistung fix.
Bei Privatpatienteninnen und Privatpatienten kann die Taxpunktzahl in einem bestimmten Rahmen variiert werden. Der Taxpunktwert ist nach unten frei, darf für Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO nach oben aber nicht über Fr. 1.60 liegen. Der Rahmentarif für Privatpatienteninnen und Privatpatienten ermöglicht es, einerseits auf die besonderen patientenbezogenen Umstände (Dringlichkeit, Ansprüche an Komfort, Ästhetik, Qualität) und anderseits auf die Gegebenheiten der Praxis (Infrastrukturkosten, Lohnaufwand usw.) Rücksicht zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die zahntechnischen Arbeiten nicht im Zahnarzt-Tarif enthalten sind.
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), Militär- (MV) und Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017 in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patientinnen, Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif gilt seit dem 1. Januar 2018.
Der Tarif aus dem Jahr 1994 basierte auf dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) von 1992. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Diese Anpassung betrifft aber nur den Sozialversicherungsbereich von UV, MV und IV, welcher ungefähr 2 bis 3 Prozent der gesamthaften Zahnarztkosten in der Schweiz ausmacht. Die Preise für die Privatpatientinnen und Privatpatienten sind davon nicht stark betroffen, da die Zahnärztinnen und Zahnärzte in diesem Bereich ihre seit 1992 gestiegenen Kosten grösstenteils bereits angeglichen haben.
Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Dies machte eine Revision zwingend notwendig, damit die Versorgung mit den heute üblichen Behandlungen in der Zahnmedizin nun auch im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV sichergestellt ist.
Die zahnmedizinischen Pro-Kopf-Ausgaben sind gemäss dem Bundesamt für Statistik (BfS) in den letzten Jahren im Vergleich zu den allgemeinen Gesamtgesundheitsausgaben nur unterdurchschnittlich angestiegen. Auch nach der Tarifrevision ist kein Kostenschub zu erwarten.
Wir bitten Sie, Terminabsagen oder -verschiebungen mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Sitzung zu melden. Falls Sie diese Frist verpassen, kann die Sitzung verrechnet werden.
Mit dem Preisüberwacher wurde ein Ansatz von 73.2 Taxpunkten pro verpasste Zeiteinheit beim Zahnarzt festgelegt.
Die Zahnärztin resp. der Zahnarzt darf Schadenersatz jedoch nur dann verlangen, wenn es ihr/ihm nicht möglich war, den Termin anderweitig zu vergeben (z.B. Behandlung eines Notfalls).
Sind Sie unzufrieden mit der Behandlungsqualität oder der dafür gestellten Rechnung? Bitte versuchen Sie zunächst, allfällige Unklarheiten und Differenzen direkt mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt zu klären.
Wenn Sie keine Lösung finden können, wenden Sie sich bitte an die untenstehenden, unabhängigen Stellen:
Bei Behandlung durch ein Mitglied der SSO Luzern:
Zahnärztliche Begutachtungskommission der SSO Luzern
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt ein Einigungsgespräch geführt haben.
Präsident der ZBK
Dr. med. et Dr. med. dent. Stefan Hug
Luzernerstrasse 6
6010 Kriens
Telefon 041 320 45 18
info(at)zbk-lzg.ch
Bei Behandlung durch unabhängige Zahnärztin oder Zahnarzt:
Gesundheitsdepartement des Kantons Luzern
Das Gesundheitsdepartement übt die Aufsicht über die Medizinalpersonen im Kanton Luzern aus.
Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern
Telefon 041 228 60 84
Weitere Möglichkeit:
Erstatten Sie Anzeige beim nächsten Polizeiposten.
Die gute Nachricht vorab: Zähne, die ein Kind bekommen wird, sind gesund. Mit der korrekten Pflege werden sie auch unversehrt bleiben, denn Zahnkrankheiten sind weitgehend vermeidbar.
Richtige Ernährung hilft, gute Zähne aufzubauen und gesund zu erhalten
Um seine Zähne entwickeln zu können, braucht das Kind die nötigen Aufbaustoffe. Diese sind alle in der Muttermilch enthalten. Das Trinken an der Brust entwickelt überdies Kiefer und Kaumuskulatur des Säuglings.
Zucker ist der grösste Feind der Kinderzähne
Milchzähne sind wichtig
Keinesfalls dürfen die Milchzähne vernachlässigt werden! Nur ein vollständiges Milchgebiss erlaubt Ihrem Kind, richtig zu kauen und damit auch alles essen zu können. Kranke Milchzähne können starke Schmerzen verursachen. Ein vorzeitiger Milchzahnverlust führt zu Stellungsfehlern der zweiten Zähne, deren Korrektur für Eltern und Kind eine Belastung ist und oft sehr viel Geld kostet.
Wir helfen
Die Zahnärztinnen und Zahnärzte der SSO Luzern tragen ihren Teil zur Gesundheit Ihres Kindes bei. Seit über 20 Jahren bietet die SSO Luzern kostenlose zahnärztliche Untersuchungen für Kleinkinder an. Bei der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie im Spital, im Geburtshaus oder von Ihrer Hebamme einen Gutschein. Mit diesem Gutschein können Sie die Milchzähne Ihres Kindes jeweils nach dem zweiten, dritten und vierten Geburtstag unentgeltlich untersuchen lassen. Legen Sie den Gutschein zum Impfausweis und vergessen Sie nicht, ihn auszufüllen und rechtzeitig einzulösen. Bei Verlust können Sie einen neuen Gutschein beim Sekretariat der SSO Luzern anfordern: Telefon 041 241 03 44 oder sekretariat(at)sso-luzern.ch.
Die Schulzahnpflege hat einen enorm wichtigen Auftrag: Kindern und Jugendlichen die Chance geben, ihre Zähne ein Leben lang gesund zu erhalten.
Dabei erfordert die zahnärztliche Behandlung von Kindern besonderes Fingerspitzengefühl und Empathie. Zähne werden systematisch auf Zahnschäden, Zahnstellungsprobleme und Erkrankungen des Zahnfleischs untersucht – so werden oft grössere und damit kostspielige Behandlungen vermieden. Die Eltern werden über die Befunde und notwendigen Massnahmen informiert.
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO hat sämtlichen Schweizer Gemeinden einen Leitfaden für Prophylaxemassnahmen und Kontrolluntersuchungen zugestellt. Sie unterstützt damit eine wichtige gesellschaftliche Einrichtung und hilft, Kosten für vermeidbare Zahnschäden zu sparen.
Übrigens: In der Schweiz ist der Kariesbefall bei Kindern seit den 70er-Jahren um 90 Prozent zurückgegangen.
Die mobile Dentalhygiene-Betreuung in Pflege- und Altersheimen kann helfen, Notfallsituationen zu verhindern. So können regelmässige Kontrollen und Behandlungen ohne die beschwerliche Reise zur Zahnarztpraxis ganz bequem in der gewohnten Umgebung durchgeführt werden.
Egal, ob Sie noch Ihre eigenen Zähne oder einen aufwendigen Zahnersatz besitzen: Dr. med. dent. Katerina Schweizer (Vorsitzende Alterszahnmedizin der SSO Luzern) und Judith Stadelmann (Dentalhygienikerin SRK HF) sind Ihre Spezialistinnen, wenn es um die optimale Mundhygiene, das Anpassen oder Reparieren des Zahnersatzes und die Früherkennung von Zahnproblemen geht.
Kosten
Die Behandlungen werden gemäss SSO-Tarif abgerechnet.
Dentalhygienebehandlung während 30 Minuten Fr. 89.00.
Pro Behandlung im Heim kommt eine Vorortpauschale von Fr. 26.00 hinzu.
Kontakt
Dr. med. dent. Katerina Schweizer
Habsburgerstrasse 12
6003 Luzern
Telefon 041 240 16 06
kschweizerpraxis(at)gmail.com